Info!
 
Auf Grund der Änderung der Krankenhaus-Ampel auf Rot (siehe § 17 der BayIfSMV) gilt ab sofort für sämtliche/n Nutzungen/Zugang von/zu Innenräumen der gemeindlichen Sportanlagen (u. a. Sporthallen) die 2G-Regel.
 
 
Zugang zur den Innenräumen der jeweiligen Anlage haben lediglich geimpfte und genesen Personen. Kinder unter 12 Jahren haben unabhängig von ihrem Impfstatus Zutritt. Bis einschließlich zum 31.12.2021 gelten auch ungeimpfte Schüler*innen über 12 Jahre als getestet.
Darüber hinaus gilt innerhalb der geschlossenen Räume von Sportanlagen die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard (FFP2-Maksenpflicht).
 
In diesem Zusammenhang wurden die entsprechenden gemeindlichen Vorgaben (siehe Anlage) angepasst.
 
P.S.
Bitte beachten Sie auch, dass die entsprechende verantwortliche und organisatorische Umsetzung zur Überprüfung der Nachweise bis auf weiteres bei der den Sportvereinen bzw. Institutionen als Nutzer der Sportanlage bzw. Veranstalter der Sportausübung liegt. Bitte nutzen Sie hierzu wieder das entsprechende Formblatt (siehe Anlage).
 
Vielen Dank für Ihr Veständnis
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Das KiSS-Team