Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und die höchste Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) außerhalb des Wettkampfsportes.

Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) ist zuständig für alle Angelegenheiten des Deutschen Sportabzeichens wie Prüfungen und Verleihungen der Urkunde.

Der vom BLSV beauftragte Prüfer organisiert die Prüfungen, erfasst die sportlichen Leistungen und achtet darauf, das alle Bestimmungen zur Sicherheit der Beteiligten eingehalten werden.

Sportabzeichen kann erworben werden von

- Kinder und Jugendliche ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr vollendet ist

- Erwachsene, ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet ist.

Leistungen sind zu erbringen  

- in den auszuführenden Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination

- in den frei wählbaren Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Radfahren oder Turnen

- in den angestrebten Leistungsstufen Bronze, Silber oder Gold

Die jeweils zu erbringenden Leistungen sind vom DOSB nach Altersstufen festgelegt.

Die zu erbringenden Leistungen können online abgefragt werden:

- DSA_Leistungsuebersicht_Erwachsene_A4_2020_Screen.pdf

- DSA_Leistungsuebersicht_KiJu_A4_2020_Screen.pdf..

Es gelten die Bedingungen für das Alter, das im Jahr der Prüfung erreicht ist. 

Leistungen müssen in einem Kalenderjahr erbracht werden.

Bewerber haben an jedem Prüfungstag für jede zu erbringende Leistung drei Versuche.

Den erbrachten Leistungen werden Punkte zugeordnet:

Bronze = 1 Punkt Silber = 2 Punkte Gold = 3 Punkte. 

Erreichten Punkte werden addiert.

Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich die Verleihung in Bronze, Silber oder Gold: 

Bronze 4 - 7 Punkte, Silber 8 - 10 Punkte, Gold 11 - 12 Punkte

Nachweis der Schwimmfertigkeit ist Voraussetzung für den Erwerb des Sportabzeichens.

lm Jahr des erstmaligen Erwerbs des Sportabzeichens muss geschwommen werden:

Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung.

Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch,

- wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird und die erreichte Zeit nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.

- wenn die Strecke aus der Disziplingruppe Schnelligkeit vollständig durchschwommen wird und die erreichte Zeit der Mindestanforderung der Leistungsstufe Bronze entspricht.

Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch:

- 15 Min. Dauerschwimmen, wobei eine Fortbewegung ersichtlich sein muss

< 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung)

≥ 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung).

Gültigkeit des Schwimmnachweises beträgt bei Erwachsenen 5 Jahre. 

Bei Kindern und Jugendlichen genügt ein einmaliger Nachweis.