Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ski- und Bergsportabteilung,
sowie der SCHNEESPORTSCHULE im TSV Unterhaching 1910 e.V.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen der Ski- und Bergsportabteilung im TSV Unterhaching 1910 e.V.

1.    Teilnahmebedingungen

1.1     Nach der Bayerischen Skischulverordnung darf die Ski- und Bergsportabteilung des TSV Unterhaching 1910 e.V. (nachfolgend TSV genannt) die Durchführung von Ski- und Snowboardunterricht (= Kurse) ausschließlich den Mitgliedern des TSV oder kooperierender Vereine anbieten. Die für die Teilnahme an Kursen erforderliche Vereinsmitgliedschaft ist in der Geschäftsstelle des TSV separat zu beantragen.

1.2    Trainingsfahrten und andere Veranstaltungen, die keine Unterrichtsteile enthalten, können auch von Gästen in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen vermittelt die Ski- und Bergsportabteilung des TSV lediglich die Fahrt und ggf. Liftkarten im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses.

1.3    Spezielle Teilnahmevoraussetzungen, die u.a. in Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt sind, sind für den Teilnehmer verpflichtend.

1.4    Der Teilnehmer muss die körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften zur Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen haben. Zu den charakterlichen Eigenschaften zählen insbesondere auch Teamfähigkeit, kein übermäßiger Alkoholkonsum, kein Drogen- oder Dopingmittelkonsum.



2.    Veranstalter

2.1    Veranstalter von Kursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltung genannt) im Bereich Ski- und Bergsport ist der TSV.

2.2    Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt selbständig durch die Ski- und Bergsportabteilung des Vereins im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung.



3.    Leistungen

3.1    Die Ski- und Bergsportabteilung des TSV erbringt nur die Durchführung der in Ziffer 2.1 genannten Veranstaltungen. Der Leistungsumfang der angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Beschreibungen im Programmheft und im Internet.

3.2    Die Durchführung beinhaltet keine Reiseleistungen.

3.3    Von der Durchführung ausgenommen sind weiterhin Kletterveranstaltungen. Für diese gelten spezielle Kletterwandregeln und die Vereinsmitglieder/Sportler unterliegen einer separaten Benutzerordnung.



4. Anmeldung zu einzelnen Veranstaltungen, Bezahlung


4.1    Die Anmeldung des Mitglieds zu den Veranstaltungen der Ski- und Bergsportabteilung des TSV kann über das Online-Buchungssystem, persönlich bei den hierfür speziell eingerichteten Anmeldeterminen oder in der Geschäftsstelle des TSV erfolgen.

4.2    Die ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren sind bis zum jeweiligen Anmeldeschluss auf das Konto der Bergsportabteilung bei der
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Inhaber: TSV Unterhaching Bergsport
IBAN:    DE14702501500017326034
BIC:      BYLADEM1KMS

einzuzahlen.

4.3    Das Teilnahmerecht an den Veranstaltungen entsteht erst nach Anmeldung und Bezahlung der ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren sowie bei Erfüllung der sonstigen persönlichen Voraussetzungen (Ziffer 1.4.) des Teilnehmers.

4.4    Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist nicht möglich.



5.    Teilnahmegebühr, Fahrtkosten

5.1    Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Ski- und Bergsportabteilung wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren (auch Kursgebühren) werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Teilnahmegebühr ist im Voraus auf das oben in Ziffer 4.2. genannte Konto zu entrichten.

5.2    Bei Veranstaltungen mit Bustransfer vermittelt der TSV bzw. die Ski- und Bergsportabteilung unentgeltlich die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten mit dem Beförderungsunternehmen für die Teilnehmer. Der Beförderungsvertrag kommt somit direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande.

5.3    Die Fahrtkosten sind für Rechnung des Beförderungsunternehmens vor Antritt der Fahrt vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten an den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter führt diese an den eingeschalteten Unternehmer ab (Gefälligkeitsverhältnis).



6.    Leistungsänderungen, Änderungsvorbehalte der Ski- und Bergsportabteilung

6.1.    Die Ski- und Bergsportabteilung des TSV ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren, jeweiligen Kursgebühren (inkl. enthaltenen Fahrtkosten) in vollem Umfang erstattet.

6.2    Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Kursgruppen behält sich die Ski- und Bergsportabteilung bzw. der TSV die Zusammenlegung von leistungsnahen Kursgruppen vor.

6.3    Bei schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Bedingungen (z.B. Erdrutsche, Muren-, Lawinenabgänge) können kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder (Teil-)Absagen von angebotenen Veranstaltungen erforderlich sein. Werden Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Veranstaltungen notwendig, die von der Ski- und Bergsportabteilung oder dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, ist die Ski- und Bergspotabteilung bzw. der Veranstalter berechtigt diese vorzunehmen, wenn damit keine erhebliche Änderungen oder Abweichung der Veranstaltung verbunden ist. Die Ski- und Bergsportabteilung bzw. der Veranstalter weist die Teilnehmer unverzüglich auf Änderungen und/oder Abweichungen hin.

6.4    Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen weiter entfernten Ort (z.B. aufgrund der Schneesituation) kann eine Nachbelastung von Fahrtkosten durch das Beförderungsunternehmen erforderlich werden.

6.5    Kann die Ski- und Bergsportabteilung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen oder wegen schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen nach Beginn der Veranstaltung bis zum zweiten Kurstag keine Kurse durchführen, behält sie sich vor, die jeweilige Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bei endgültiger Absage der Veranstaltung werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurück erstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.



7.    Bearbeitungsgebühren

7.1    Im Falle einer nicht selbstverschuldeten Buchungsänderung auf eine andere Veranstaltung ist die Ski- und Bergsportabteilung bzw. der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu erheben und zu verrechnen.

7.2    Die Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro bei vollständiger Absage einer Veranstaltung i.S.d. Ziffer 6.5 kann nur erhoben werden, wenn die Ski- und Bergsportabteilung oder den Veranstalter an der Absage kein Verschulden trifft.



8.    Rücktritt des Teilnehmers

8.1    Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen oder in Textform gehaltenen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

8.2    Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so kann die Ski- und Bergsportabteilung bzw. der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen der Veranstaltungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Kosten und Gebühren zu berücksichtigen.

8.3    Beim Rücktritt eines Teilnehmers fallen in der Regel folgende pauschalierte Stornogebühren an:
- bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 30 %,
- bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag 50 %,
- bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 %
der Teilnahme- bzw. Kursgebühr inkl. Fahrtkosten

8.4    Die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren und Kosten im Falle des Rücktritts i.H.v. 70 % bzw. 50 % erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung vom Veranstalter an den Teilnehmer.

8.5    Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung bis zum Veranstaltungsbeginn (erster Tag) erfolgt keinerlei Rückerstattung von Gebühren und Kosten.

8.6    Legt der Teilnehmer mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vor Veranstaltungsbeginn vor, werden die bereits gezahlten Gebühren und Kosten bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro zurückerstattet.

8.7    Bei Kursen mit Bustransfer hat der Teilnehmer die Möglichkeit bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson ebenfalls Mitglied des TSV oder kooperierender Vereine und mindestens 14 Jahre alt ist. Bei minderjährigen Mitfahrern ist die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vor der Abfahrt vorzulegen. Die Ersatzperson ist nicht berechtigt am Kursbetrieb teilzunehmen. Der Kurstag ist für den Teilnehmer verfallen.

8.8    Es ist dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder geringere als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.



9.    Mitteilungspflicht

9.1    Teilnehmer mit körperlichen oder geistigen Gebrechen/Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und/oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung im Rahmen des Möglichen nicht gewährleistet werden.

9.2    Die Ski- und Bergsportabteilung bzw. der TSV übernehmen weder die Medikation noch die medizinische Versorgung.



10.    Weisungsrecht, Ausschluss

10.1    Die Ski- und Bergsportabteilung des TSV hat als durchführende Abteilung des Veranstalters ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.

10.2    Die Teilnehmer sind verpflichtet den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen (z. B. Lehrer, Gruppenführer) Folge zu leisten. Eine Entfernung von der (Kurs-)Gruppe ist nur nach vorheriger Abmeldung gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko.

10.3    Die Ski- und Bergsportabteilung wie auch der TSV sind berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere bei Einnahme von Alkohol, Drogen und/oder Dopingmitteln, bei grobem Unfug oder Sachbeschädigung der Fall sein. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Kosten.

10.4    Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vor genannten Gründe, ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung möglich ist.

10.5    Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Jugendlichen auf die Befolgung der Weisungen und die Konsequenzen der Nichtbefolgung hinzuweisen.



11.    Ausrüstung und Gruppeneinteilung

11.1    Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen.

11.2    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen/Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltung in andere Gruppen einzuteilen.

11.3    Der TSV hat auch das Recht, die Teilnahme einzelner Personen abzulehnen, sofern diese die für die einzelne Veranstaltung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies umfasst die erforderliche (technische) Ausrüstung, körperliche oder geistige Gebrechen oder Charakterdefizite (wie z.B. in Ziffer 1.4 angegeben).



12.    Haftung

12.1    Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

12.2    Der TSV haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlust oder Diebstahl von Material und Kleidung sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen des Teilnehmers.

12.3    Ansonsten haftet der TSV bei Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung wie auch bei Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.



13.    Versicherungsschutz, Hinweise

13.1    Für Mitglieder besteht beim BLSV eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

13.2    Für die Teilnahme an Veranstaltungen besteht seitens des TSV oder der kooperierenden Vereine kein Krankenversicherungsschutz. Den Teilnehmern wird empfohlen für ausreichenden (Auslands-) Krankenversicherungsschutz zu sorgen.

13.3    Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

13.4    Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird empfohlen.



14.    Bildmaterial

14.1    Der Veranstalter wird hiermit vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des TSV entstanden sind, auf der Homepage des TSV und auf Informationsmaterial (z.B. Programmheft) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

14.2    Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich oder in Textform vor Antritt der Veranstaltung beim TSV mitzuteilen.



15.    Datenschutzbestimmungen

15.1    Nach § 5 BDSG ist es Personen, die bei der Datenverarbeitung beschäftigt sind, untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch über nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Die Ski- und Bergsportabteilung wird alle Personen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten auf das Datengeheimnis verpflichten.

15.2   Beruhend auf einer freiwilligen Entscheidung willigen die Teilnehmer zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ein, die für die Durchführung der Veranstaltungen der Ski- und Bergsportabteilung erforderlich sind.



16.    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit möglich vereinbaren die Parteien bereits jetzt, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung im Rahmen der Auslegung (geltungserhaltende Reduktion) eine zumindest teilwirksame Bestimmung treten zu lassen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.



17.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer ist der Sitz des TSV Unterhaching. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist ebenfalls der Sitz des TSV Unterhaching, sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderes ergibt.

17.2    Gerichtsstand für alle gerichtlich zu entscheidenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Veranstaltungen des TSV ist –soweit zulässig- München.



18.    Kenntnisnahmemöglichkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle des TSV aus und sind im Internet unter „https://www.tsv-unterhaching.de/bergsport-agb“ einsehbar.