Hygienekonzept der Turnabteilung für das Turnzentrum am Utzweg (Stand: 10.06.2020)

Wir haben versucht, im folgenden Konzept die Vorgaben des Freistaates Bayern und der Gemeinde Unterhaching bzw. die Empfehlungen des DTB für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb speziell für die besonderen Erfordernisse unserer Abteilung bzw. Sportart umzusetzen. Alle müssen sich dessen bewusst sein, dass das nicht ohne Einschränkungen oder Veränderungen des bislang gewohnten Trainingsbetriebs zu bewerkstelligen ist.

Die Gesundheit der Vereinsmitglieder sowie der Übungsleiter-/Trainer- und HelferInnen hat oberste Priorität.

 

Grundsätzlich nicht am Sportbetrieb teilnehmen dürfen Personen (Trainingsteilnehmer sowie Trainer/innen), die Krankheits-Symptome aufweisen. Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten oder die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, müssen für mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.

 

Es ist die Pflicht aller am Sportbetrieb Beteiligten, die vorgeschriebenen Einschränkungen akribisch umzusetzen sowie die Einhaltung konsequent zu überwachen. Wir müssen davon ausgehen, dass Verstöße gegen die Einschränkungen im Extremfall die Schließung des Sportzentrums sowie der Sportanlagen zur Folge haben können.

 

Trotz aller Vorsicht kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich Mitglieder bzw. Sportlerinnen und Sportler auf dem Gelände des TSV oder im Sportzentrum infizieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Verein hierfür keinerlei Verantwortung übernehmen kann und auch jegliche Haftung ausschließt.

 

  1. Nutzer der Anlage, insbesondere Trainer und Betreuer/-innen, sind für die Einhaltung der Hygieneregeln und der Kontaktbeschränkung verantwortlich. Das gemeindliche Personal vor Ort kann die Einhaltung überwachen und hat diesbezüglich Weisungsbefugnis bis zum Platzverweis bzw. Ausübung des Hausrechts.

 

  1. Zu Beginn jeder Trainingseinheit ist vor allem größter Wert auf die Handhygiene zu legen. Es ist Aufgabe der Trainer/innen, die Einhaltung zu überwachen. Es wird empfohlen, die Hände mit Seife gründlich zu waschen. Ggf. stehen alternativ auch entsprechend Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

  1. Erlaubt ist ausschließlich Training ohne Körperkontakt. Bei allen Sportangeboten gilt – trotz geltender Abstandsregel – ein Eingreifen des/der Übungsleiter*in gefährlichen Situationen, in denen die Gesundheit des Trainierenden in Gefahr ist, ist unabdingbar!

 

  1. In der Gerätehalle dürfen sich gleichzeitig maximal 3 Gruppen a` 6 Turner/innen + je 1 Trainer/in an unterschiedlichen Geräten aufhalten, in der Bodenhalle maximal 2 entsprechende Gruppen. Die Gruppen sind jeweils zusammenzuhalten. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln ist dabei zu achten.

 

  1. Maskenpflicht besteht insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, im Foyer, ggf. bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen.

 

  1. Zur Vermeidung/Reduzierung von Begegnungsverkehr in Gängen/Fluren und Zugängen innerhalb der Sportanlage, ist die jeweilige Sporthalle am Trainingsende zügig zu verlassen. Die Teilnehmer der folgenden Trainingseinheiten dürfen das Gebäude erst zu Beginn der jeweiligen Trainingseinheit betreten. Ein vorzeitiges Erscheinen, um sich z.B. vorab aufzuwärmen, ist nicht möglich! Beim Nachmittagsbetrieb holen die Trainer/innen die Teilnehmer/innen am Eingang Nord ab und begleiten diese wieder am Trainingsende zum Ausgang.

 

  1. Zutritt zum Gebäude haben ausschließlich am Sportbetrieb teilnehmende Personen. Ein Aufenthalt im oder ein Betreten des Gebäudes von Begleitpersonen (z.B. Eltern) während oder zu Beginn des Trainingsbetriebs ist nicht gestattet!

 

  1. Jede Trainingseinheit umfasst maximal 50 min. wobei alle Trainingseinheiten immer zur vollen Stunde beginnen und nach 50 min. enden. Nach jeder Trainingseinheit, müssen die Hallen für 10 min. zwischengelüftet werden. Während dieser Zeit müssen die Trainingshallen verlassen werden.

 

  1. Sportgeräte wie Bälle, etc. sind einer Person zuzuordnen. Vor Inbetriebnahme, vor der Weitergabe an andere Sportler/-innen und vor der Einlagerung ist das Sportgerät zu desinfizieren. Desinfektionsmittel ist vom Verein selbst zu stellen.

 

  1. Umkleideräume, Duschen und Toiletten bleiben grundsätzlich geschlossen bzw. dürfen nicht genutzt werden. Innerhalb der jeweiligen Sportanlage wird eine gesonderte Toilettenanlage im Untergeschoß (im Rahmen der notwendigen Hygienevorgaben) zur Verfügung gestellt.

 

  1. Trainer/-innen und Betreuer/-innen von Trainingsgruppen sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen, um eventuelle Infektionswege nachvollziehen zu können. Diese Listen sind jeweils 4 Wochen aufzubewahren und bei Infektionsfall bereit zu stellen.

 

  1. Erkrankungsfälle bzw. nachgewiesene Infektionen von Personen mit dem Corona-Virus, die am Übungsbetrieb teilgenommen haben (Trainingsteilnehmer sowie Trainer/innen) müssen dem Verein sofort unter Angabe von Datum, Zeitraum und genauem Ort des Aufenthalts im Gebäude gemeldet werden, damit weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können.

 

                                                                                                            Stand: 10.06.2020

 

Hygienekonzept im PDF-Format

 

Turntalentschule