Die Trainingsmöglichkeiten der TSA sind an Randbedingungen geknüpft, die regelmäßig überarbeitet werden. Derzeit finden sich unsere Vorgaben in der 16. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV, Stand 01.04.2022). Auf Grund der Änderung der 16. BayIfSMV ist der Zugang zu gemeindlichen Sportstätten mit Wirkung vom 01.05.2022 uneingeschränkt möglich, es wird lediglich Weiterhin das Tragen einer Maske empfohlen.