Auf Grund der Änderung der 15. BayIfSMV vom 16.02.2022 hat die Gemeinde die Vorgaben zur Nutzung der gemeindlichen Sportstätten (Sporthallen, Schulsporthallen, Fußballplätze, etc.) entsprechend angepasst.

Wesentliche Änderung u. a. auch für den Bereich Sport sind hierbei:

  • Zugang zu Sportstätten (Indoor/Outdoor) für die eigene aktive sportliche Betätigung nach der 3G-Regel.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen Getesteten gleich und haben auch bei Sportveranstaltungen entsprechenden Zutritt.
  • Zutritt für Zuschauer/Besucher von Sportveranstaltungen nach der 2G-Regel
  • Anhebung der maximalen Kapazitätsbeschränkung bei Sportveranstaltungen auf 25.000 Personen
  • Entfall der Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung bei größeren Sportveranstaltungen

Darüber hinaus wurde die "Regionale Hotspot-Lockdown"-Regelung (u. a. Schließung der Sportstätten für den Breitensport ab einer regionalen 7-Tage-Inzidenz von 1.000 oder mehr) ersatzlos aufgehoben.

Unser aktuelles Hyginekonzept findet Ihr hier.